Alle Produkte von Eastborn werden mit größter Sorgfalt hergestellt. Sollten Sie dennoch einmal mit der Qualität des Produkts nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an den Eastborn-Fachhändler, bei dem Sie Ihre Matratze oder Ihr Boxspring-Bett gekauft haben.
Bei eventuellen Material- und Fabrikationsfehlern haben Sie bei normalem Gebrauch Anspruch auf unsere Garantieleistungen.
Matratzen und Boxpring-Betten:
Neben der gesetzlichen Gewährleistung gelten
für Material- und Fabrikationsfehler bei normaler Benutzung folgende Garantiebestimmungen:
Auf Material und Fabrikationsfehler gewähren wir eine 5-jährige Garantie auf Basis einer jährlichen Abschreibung von 20 % des Kaufpreises. Dies bedeutet, dass falls Material- oder
Fabrikationsfehler auftreten sollten, im ersten Jahr nach dem Rechnungsdatum die vollen Kosten eines Umtausches oder einer Reparatur vergütet werden. In den darauf folgenden 4 Jahren reduziert sich
dieser Betrag jeweils um 20%.
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* Bei allen Boxspring-Betten gewährt Eastborn 25 Jahre Garantie auf Rahmen- und Federbruch.
Die Garantiebestimmungen entsprechen
der „Erkenningsregeling Woninginrichters“ (in etwa: Anerkennungsregelung Innenausstatter) und den Allgemeinen Verkaufsbedingungen des niederländischen Zentralverbandes der Möbelhersteller.
Sollten Sie ein Problem mit Ihrem Eastborn-Produkt haben, empfehlen wir Ihnen, sich an den Fachhändler zu wenden, bei dem Sie Ihr Eastborn-Produkt gekauft haben. Ihr Fachhändler wird Ihnen –
gegebenenfalls mit Unterstützung von Eastborn – eine geeignete Lösung bieten.


