Garantie

Alle Produkte von Eastborn werden mit größter Sorgfalt hergestellt. Sollten Sie dennoch einmal mit der Qualität des Produkts nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an den Eastborn-Fachhändler, bei dem Sie Ihre Matratze oder Ihr Boxspring-Bett gekauft haben.

Bei eventuellen Material- und Fabrikationsfehlern haben Sie bei normalem Gebrauch Anspruch auf unsere Garantieleistungen.

Matratzen und Boxpring-Betten:
Neben der gesetzlichen Gewährleistung gelten für Material- und Fabrikationsfehler bei normaler Benutzung folgende Garantiebestimmungen:
Auf Material und Fabrikationsfehler gewähren wir eine 5-jährige Garantie auf Basis einer jährlichen Abschreibung von 20 % des Kaufpreises. Dies bedeutet, dass falls Material- oder Fabrikationsfehler auftreten sollten, im ersten Jahr nach dem Rechnungsdatum die vollen Kosten eines Umtausches oder einer Reparatur vergütet werden. In den darauf folgenden 4 Jahren reduziert sich dieser Betrag jeweils um 20%.

25

* Bei allen Boxspring-Betten gewährt Eastborn 25 Jahre Garantie auf Rahmen- und Federbruch.

Die Garantiebestimmungen entsprechen der „Erkenningsregeling Woninginrichters“ (in etwa: Anerkennungsregelung Innenausstatter) und den Allgemeinen Verkaufsbedingungen des niederländischen Zentralverbandes der Möbelhersteller.
Sollten Sie ein Problem mit Ihrem Eastborn-Produkt haben, empfehlen wir Ihnen, sich an den Fachhändler zu wenden, bei dem Sie Ihr Eastborn-Produkt gekauft haben. Ihr Fachhändler wird Ihnen – gegebenenfalls mit Unterstützung von Eastborn – eine geeignete Lösung bieten.

a member of the hilding anders group